planbare Zukunft.

Mitglied werden
Unsere Ziele und Wertevorstellungen.

Wir wollen helfen.

Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Juristische Personen oder Gesellschaften können als Mitglieder aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages des Bewerbers mit einfacher Mehrheit. Der Bewerber ist über die Entscheidung zu unterrichten. Im Falle der Ablehnung brauchen die Ablehnungsgründe nicht mitgeteilt zu werden.

2. Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Mitglieder oder sonstige Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen.

3. Die Mitgliedschaft endet:

  • durch freiwilligen Austritt, der jeweils nur zum Ende eines Geschäftsjahres, 31.12., mit einer Frist von drei Monaten schriftlich erklärt werden kann.
  • durch Ausschluss oder
  • durch Tod

4. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden:

  • wenn es mit der Entrichtung des Jahresbeitrages oder teilweise trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im Rückstand ist
  • wenn es den Vereinszweck, den Verein oder die Tierschutzbestrebungen allgemein oder deren Ansehen schädigt
  • oder Unfrieden im Verein stiftet

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit. Der Ausschluss ist unanfechtbar.

5. Ordentliche Mitglieder haben auf der Mitgliederversammlung Rede- und Antragsrecht, Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht.

Beiträge

Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet den Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe die Mitgliederversammlung beschließt.

1. Ordentliche Mitglieder
Der Jahresbeitrag für Einzelpersonen beträgt mindestens 120 Euro. Der Jahresbeitrag für Studenten, Sozialdienstleistende, Rentner und Behinderte beträgt mindestens 60 Euro.
Der Ausschluss eines Mitgliedes entbindet dieses nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des fälligen Jahresbeitrages.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Die Höhe des Jahresbeitrages von juristischen Personen, Vereinen oder Gesellschaften setzt der Vorstand im Einvernehmen mit diesen fest. Der Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 31. Januar eines jeden Jahres ohne besondere Aufforderung fällig.

2. Förderkreismitglieder
Der Höhe des monatlich zu zahlenden Beitrages wird in das Ermessen des Fördermitgliedes gestellt.
Der Mindestbeitrag ist jedoch 5 Euro monatlich. Die Zahlung kann monatlich, im Quartal oder jährlich im Voraus bis zum 3. des jeweiligen Monats entrichtet werden. Auch Sachspenden sind nach Rücksprache mit dem Schriftführer erwünscht.

Datenschutz

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass vorstehende Daten, unter Beachtung des DS-GVO und BDSG- neu, für die Erfüllung des Vereinszwecks und zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins verarbeitet, gespeichert, übermittelt und geändert werden dürfen

Veröffentlichung im Internet

Ich bin damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen, Textbeiträge über mich im Internet, Social Media und Printmedien veröffentlicht werden.

Bild- und Tonaufnahmen, Texte verfolgen ausschließlich den Zweck, den Verein und seine Mitglieder mit ihren Aktivitäten in der Öffentlichkeit darzustellen.

Jetzt Mitglied werden!

Als aktives Mitglied, Fördermitglied oder Sponsor, der sich ehrenamtlich für den Tierschutz und unsere Projekte engagiert. 

ab 5 € monatlich

kannst Du unsere Tiere vor Ort unterstützen. Das sind die Kosten für Futter, Wasser und Unterbringung in sauberer Umgebung.

Rettungspatenschaft

Die Übernahme einer Rettungspatenschaft sichert die Erstversorgung: Gesundheits-Check, Entwurmen, Chippen und Impfen.